Verbraucherzentralen raten in regelmäßigen Abständen zur Vorsicht bei der Insandpruchnahme eines sogenannten "Revolving-Credit" in Verbindung mit der eigenen Kreditkarte. Ein solcher revolvierender Kredit steht prinzipiell allen Inhabern "echter" Kreditkarten mit Möglichkeit zur Teilrückzahlung zur Verfügung.
Beim Revolving Credit wird monatlich lediglich ein bestimmter Anteil des offenen Rechnungsbetrags durch die Bank eingezogen. Für den Rest werden Zinsen fällig, die jedoch häufig höher ausfallen,
als ein vergleichbarer Dispokredit oder Rahmenkredit.
Ein solcher Revolving Credit kann dem Karteninhaber bei verantwortungsvoller Nutzung ein hohes Maß an Flexibilität bieten, trägt jedoch auch ein Risiko zur Überschuldung in sich. So ist im amerikanschen Raum der Aufbau regelrechter "Schuldenspiralen" mit Kredikarten nicht unüblich, in dem die Kreditschulden der einen Bank mit einem Kredit bei der nächsten beglichen werden.
Bei einer reinen Revolving Card ist der zugehörige Rahmenkredit standardmäßig aktiv: Der Karteninhaber muss hier also selbst daran denken, sein Kreditkartenkonto rechtzeitig auszugleichen. Tut er dies nicht, werden Kreditzinsen fällig. Bei den Credit-Cards mit Option zur Teilrückzahlung (wie etwa bei BarclayCard) muss diese Möglichkeit jedoch nicht genutzt werden: Hier kann man auch das monatliche Gesamtsaldo vollständig durch die Bank einziehen lassen.
Fazit:
Reine Revolving Cards setzen einen verantwortungsvollen Umgang durch den Karteninhaber voraus. Hat der
Inhaber die Wahl, sollte er die Revolving-Funktion daher ggf. deaktivieren und nur nach Bedarf nutzen.
Bei reinen Charge- oder Debit Kreditkarten wird das Kreditkartenkonto spätestens nach Ablauf einer vereinbarten Zeitspanne vollständig ausgeglichen. Hier ist die Gefahr einer Überschuldung deutlich geringer. Wer sich Geld leihen möchte, kann dies möglicherweise günstiger mit einem Rahmenkredit oder einem konventionellen Ratenkredit bewerkstelligen. Ein Dispo- oder Revolving-Kredit ist zwar bequemer, häufig aber auch deutlich teurer.
Weiterführende Informationen: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW