Nun ist es also beschlossene Sache: Am 18. Juni hat der Deutsche Bundestag das umstrittene Gesetz zur “Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” beschlossen (zum Abstimmungverhalten siehe u.a. auch blog.beck.de).
Anhand vom Bundeskriminalamt erstellter und aktualisierter “Sperrlisten” sollen zukünftig kinderpronopgraphische Webseiten durch den ISP (Internet Service Provider) unterbunden werden.
Der Gesetzesentwurf war von Anfang an höchst umstritten: Über 134.000 Gegner äußerten ihren Unmut in einer Online-Petition gegen Netzzensur, die damit zur bisher vermutlich am meisten gezeichneten und damit “größten” deutschen Petition im Netz wurde.
Kritiker, zu denen ich mit übrigens auch ohne Vorbehalte zähle, weisen auf die gerade zu lächerlich einfache Möglichkeit hin, derartige Sperren zu umgehen (Genial: Das law blog). Das Gesetz ist also praktisch wirkungslos im Kampf gegen eine hochtechnisierte Szene, öffnet aber der Netzzensur Tür und Tor.
Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtete, hat bereits einen Tag später der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Strobl die Sperrung von “Killerspielen” angeregt. Wahlkampfgetöse?
Nun ja. Dass sich Jugendliche derartige Spiele in der Regel nicht von der Webseite des Herstellers herunterladen, sondern dezentrale Netze nutzen, ist Herrn Strobl vermutlich bekannt? Falls ja, wäre es interessant zu erfahren, wie er sich denn die technische Umsetzung einer solchen Sperre vorstellt.
